
EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR)
Nach Ablauf der 18-monatigen Übergangsfrist ist die EU-Produktsicherheitsverordnung am 13.12.2024 in Kraft getreten. Die Verordnung sieht neue Vorgaben für die Produktsicherheit von Produkten vor, die in der Europäischen Union verkauft werden. Händler*innen müssen sicherstellen, dass alle Produkte die CE-Kennzeichnung tragen und über ausreichende Sicherheitsinformationen verfügen. Weiterhin sind Händler*innen verpflichtet, weitere Informationen zur Verfügung zustellen. Das betrifft zum einen Angaben zum Hersteller des Produkts (Adresse und E-Mail-Adresse), zum anderen die Angabe von Typen-, Chargen- oder Seriennummern. Außerdem müssen Bedienungsanleitungen oder Sicherheitsinformationen (sofern erforderlich) bereitgestellt werden. Betroffen von der neuen Regelung sind alle Marktteilnehmer*innen (Herstellung, Import, Handel), die Produkte innerhalb der EU vertreiben.
Kreislaufwirtschaft und digitaler Produktpass (DPP)
Als Teil des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft der Europäischen Kommission, der im Rahmen des European Green Deal, dazu beitragen soll, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, startet 2025 die schrittweise Einführung des digitalen Produktpasses (DPP). Der DPP soll Verbraucher*innen unter anderem Informationen über Herkunft, Materialien, Recyclingfähigkeit sowie Herstellerinformationen zu Produkten zugänglich machen. Ab 2025 wird der DPP zunächst für Produktkategorien eingeführt, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten einen besonders großen Einfluss haben. Mittelfristig wird der DPP flächendeckend eingeführt. Die Regelung betrifft alle Unternehmen, die ihre Produkte innerhalb der EU vertreiben möchten.

DPP-Workshop bei basecom
Zum Thema DPP bieten wir einen Workshop an, in dem wir Ihnen die Grundlagen des DPPs erklären und gemeinsam mit Ihnen die Einführung von DPPs für Ihre Produkte vorbereiten.
mehr erfahren
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Am 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Durch dieses neue Gesetz werden Betreiber*innen von Online-Angeboten dazu verpflichtet, ihre Websites und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit sensorischen oder motorischen Einschränkungen ohne Schwierigkeiten genutzt werden können. Das betrifft etwa die Umsetzung von Design- und Funktionsanpassungen, sodass Texte besser lesbar (oder vorlesbar) sind, um Menschen mit eingeschränkter Sehkraft zu ermöglichen, problemlos online einzukaufen oder andere Online-Angebote wahrzunehmen. Die Regelungen des BFSG betreffen alle Unternehmen, die ihre Produkte online an Endkund*innen verkaufen. Die Umsetzung der entsprechenden Richtlinien wird aber auch für Unternehmen im B2B-Bereich empfohlen.

Accessibility-Audit
Mit unserem Barrierefreiheits-Audit stellen Sie die Weichen für optimierte Usability und Accessibility Ihres Online-Angebotes entsprechend der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des BFSG.
mehr erfahren
PCI DSS Compliance 4.0
Der PCI-Datensicherheitsstandard (PCI DSS) ist ein weltweiter Standard zum Schutz von Zahlungsdaten. Mit dem Inkrafttreten der neuen Version PCI DSS 4.0 gelten ab dem 31.03.2025 neue Anforderungen für die Sicherheit von Zahlungssystemen. Um dem PCI DSS 4.0 gerecht zu werden, müssen Händler*innen, die Kreditkartenzahlungen abwickeln, sicherstellen, dass ihre Systeme und Prozesse den aktualisierten Sicherheitsanforderungen, insbesondere im Bereich der Verschlüsselung und Zugriffskontrollen, entsprechen.
E-Invoice-Pflicht
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes müssen Unternehmen für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025 eine elektronische Rechnung (E-Invoice) verwenden. Die Regelung sieht vor, dass Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen.
EU AI Act
Im Mai 2024 hat die Europäische Union den EU AI Act verabschiedet, um einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der EU zu schaffen. Der AI Act sieht neue Vorschriften für den Einsatz von KI, vornehmlich im Hinblick auf Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und Datensicherheit vor. Der AI Act wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in nationales Recht umgesetzt. Betroffen sind unter anderem auch Händler*innen und Betreiber*innen von Online-Plattformen, die KI-Systeme nutzen (z. B. personalisierte Empfehlungen, Chatbots, Automatisierung).
Wo können wir Sie unterstützen?
Wenn eines der Themen für Sie von Interesse ist und Sie beraten werden möchten, sprechen Sie uns gerne an. Wir können Sie in den meisten Fällen direkt unterstützen oder Sie an die entsprechenden Stellen und Partner weiterleiten – beispielsweise an den BEVH oder andere spezialisierte Organisationen.
Als Mitglied des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (BEVH) können wir Ihnen nicht nur weiterführende Informationen zu jedem dieser Themen bereitstellen, sondern Sie auch an die entsprechenden Ansprechpartner im BEVH vermitteln.