Informationspflicht über Streitschlichtung im Online-Handel

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Das Jahr 2016 ist gerade mal ein Monat alt, sorgt bei Online-Händlern aber schon für Verwirrung. Denn eine bereits am 09. Januar 2016 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (kurz: ODR-Verordnung) sieht eine Informationspflicht zu einer EU Online-Schlichtungsplattform vor, welche ihren Betrieb aber noch gar nicht aufgenommen hat. Wir versuchen Licht ins Dunkle zu bringen…

Kurz und knapp: Worum geht es?

Mit der ODR-Verordnung verfolgt die EU das Ziel, Verbrauchern beim Online-Handel mehr Vertrauen zu vermitteln, gerade wenn sie grenzüberschreitend online einkaufen. Deshalb hat sich die EU-Kommission dazu verpflichtet eine Plattform zu schaffen, die sowohl Verbrauchern als auch Händlern eine außergerichtliche, schnelle und kostengünstige Option zur Streitschlichtung zur Verfügung stellt.

Die Plattform ist über den Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen.

Auch wenn die Plattform voraussichtlich erst ab dem 15. Februar zur Verfügung steht, so müssen Online-Händler seit dem 09. Januar über ihre Existenz informieren.

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Für wen gilt diese Informationspflicht?

Die Informationspflicht gilt für in der Europäischen Union niedergelassene Online-Händler, die (auch) mit Verbrauchern, die in der Europäischen Union ihren Wohnsitz haben, Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließen.

Im Wortlaut heißt es in Art. 14 Abs.1 der ODR-Verordnung:

“In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online- Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail- Adressen an.”

Was müssen Sie als Online-Händler jetzt unternehmen?

Das es eine Informationspflicht gibt, bevor die Plattform existiert, über die informiert werden soll, ist ungewöhnlich und sorgt für Verwirrung.

Sie sollten hier nach der Devise „Sicher ist sicher!“ handeln, für weitere Informationen Ihre Rechtsberatung kontaktieren und den Link zur OS-Plattform leicht zugänglich einstellen. Dieser muss für den Verbraucher leicht zugänglich sein. Lösungen aus der Praxis zeigen aktuell, dass es praktikabel ist, das Impressum Ihres Online-Shops um folgenden Passus zu erweitern.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Hilfreiche Links zum Thema:

Beispiele

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